Das Schweizer Bundesgericht hat jetzt entschieden, dass Poker nicht mehr außerhalb von staatlichen Casinos betrieben werden darf, da es sich bei Poker um Glücksspiel handelt.
Und dies, obschon die eidgenössische Spielbankenkommission und das Bundesverwaltungsgericht zuvor der Ansicht waren, dass es bei Texas Holdem mehr auf die Geschicklichkeit des Spielers und weniger auf sein Glück ankommt.
Das Urteil bedeutet das vorläufige Aus für private Pokerveranstalter und Pokerlounges. Diese müssen sofort den Spielbetrieb einstellen. Nur private Turniere im Freundeskreis sind noch erlaubt.
| Schweiz verbietet Poker |
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