Nach dem Schweizer Verbot folgt nun die völlig überraschende Bestätigung des Glückspielmonopols durch den EuGH.
Hintergrund: zwei britische Glücksspielanbieter, die ihre Internet Sportwetten auch in den Niederlanden anbieten wollten, hatten gegen die Monopole geklagt.
Jetzt hat der EuGH die nationalen Glücksspielmonopole jedoch bestätigt, da diese nicht gegen die geltende Dienstleistungsfreiheit verstoßen. Diese dürfe durchaus eingeschränkt werden, wenn dadurch Betrug und Kriminalität verhindert würden. So schließt sich der EuGH der Argumentation des bwin Urteils in Portugal war.
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| EuGH bestätigt Glücksspielmonopol |
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